Auslandspraktikum in Spanien - Wie das BAföG helfen kann
Für viele Studenten an deutschen Hochschulen und Universitäten stellt sich während des Studiums die Frage nach einem Praktikum. Egal ob Pflicht- oder freiwilliges Praktikum, gilt es dann zu entscheiden: Was mache ich? Wo gehe ich hin? Da Auslandserfahrungen immer wichtiger werden, zieht es die Studenten mehr und mehr in die Ferne. Doch wie finanziert sich so ein Auslandsaufenthalt überhaupt? Nicht alle Praktikanten verfügen über ausreichende Ersparnisse und viele Eltern sind nicht in der Lage, ein mehrmonatiges Praktikum ihrer Kinder zu finanzieren.
Die wohl bekannteste Form einer Finanzierung bildet das Auslands-BAföG. Es muss bei dem Studentenwerk beantragt werden, welches für das Zielland zuständig ist. Für Spanien ist das Studentenwerk Heidelberg der richtige Ansprechpartner. Ganz wichtig ist dabei der rechtzeitige Antrag, da von der Antragsstellung bis zur Auszahlung des BAföGs auch schon mal 6 Monate (!) vergehen können. Wenn Ihr Euch dann schon im Praktikum befindet und auf das Geld angewiesen seid, ist das natürlich blöd. Deshalb den Antrag so zeitig wie möglich stellen! Wer es nicht mehr schafft vor Praktikumsbeginn einen Antrag auf Auslands-BAföG zu stellen, hat dagegen schlechte Karten: Das Geld wird nicht rückwirkend ausgezahlt, d.h. erst ab Eingangsdatum beim Studentenwerk kann das Geld beantragt werden.
Wer schon Inlands-BAföG beantragt hat, weiß allerdings, wie viele Unterlagen benötigt werden und Rennereien damit verbunden sind, und auch, dass für das Auslands-Bafög bestimmte Anforderungen an das Praktikum gestellt werden. Es muss bspw. eine Dauer von mindestens 12 Wochen haben, für die Ausbildung förderlich und erforderlich sein, es muss vom Prüfungsamt „als anerkannt laut Prüfungsordnung“ gelten (d.h. auch wenn das Praktikum freiwillig ist, müsst Ihr es von der Uni anerkennen lassen!) und Ihr müsst Sprachkenntnisse in der Landessprache nachweisen können. Außerdem ist nur ein Praktikum während des Studiums förderfähig, ein Vorpraktikum jedoch nicht! Dies sollte also im Vornherein schon beachtet werden, damit sich ein Antrag überhaupt lohnt.
Ob es sich finanziell lohnt, ist die nächste Frage – daher kann man gern vorab im Internet den BAföG-Rechner nutzen, um zu sehen, was bei einem Antrag rausspringen würde (korrekte und vollständige Angaben vorausgesetzt!!!). Wer vor dem Studium schon eine Ausbildung gemacht hat und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung vorweisen kann, sollte auch prüfen, ob nicht elternunabhängiges BAföG in Frage kommt.
Bei bezahlten Praktika gilt weiterhin zu beachten, dass ein Verdienst von 400€ monatlich (auf sog. Minijob-Basis oder 4.800€ jährlich) anrechnungsfrei bleibt, die Höhe des BAföGs also nicht mindert und hierfür dann auch keine Sozialversicherungsbeiträge vom Praktikanten zu zahlen sind.
Und wer jetzt immer noch Lust hat, Auslands-BAföG zu beantragen, der sollte das tun! Es ist noch immer die am häufigsten genutzte Finanzierungsform. Aber Achtung: seit Oktober 2008 ist auch das Auslands-BAföG zur Hälfte wieder zurückzuzahlen!
- Links:
- Auslands-BAföG: www.auslandsbafoeg.de
- Studentenwerk Heidelberg: www.studentenwerk.uni-heidelberg.de
- BAföG-Rechner: www.bafoeg-rechner.de/Rechner/
- Elternunabhängiges BAföG: www.bafoeg-aktuell.de/cms/bafoeg/elternunabhaengiges-bafoeg.html
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